Baugenehmigung Terrassendach, was gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg?

Ratgeber

Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen braucht ein Terrassendach in SH und Hamburg keine Baugenehmigung. Hier erfahren Sie, wann das gilt, wann nicht, und wie wir Sie durch den Prozess begleiten, wenn doch eine erforderlich ist.

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Terrassenüberdachung an einem Neubau

Die Kurzantwort: Meistens genehmigungsfrei

Terrassenüberdachungen fallen in beiden Bundesländern unter die genehmigungsfreien Vorhaben, vorausgesetzt, bestimmte Größen- und Abstandsregeln werden eingehalten. Das gilt für die große Mehrheit der Projekte, die wir realisieren.

Die Regeln unterscheiden sich leicht zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. Entscheidend sind Grundfläche, Abstand zur Grundstücksgrenze und manchmal der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung SH (LBO SH)

Terrassenüberdachungen sind in SH in vielen Fällen verfahrensfrei nach §69 LBO SH. Maßgeblich sind die überdachte Fläche, der Abstand zur Grundstücksgrenze und die Lage im Bebauungsplan. Kleinere Anbauten an Wohngebäude sind häufig ohne Genehmigung realisierbar.

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Wandanbau an bestehendes Wohngebäude: oft verfahrensfrei
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Abstandsflächen eingehalten: in der Regel kein Antrag nötig
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Bebauungsplan prüfen: Gemeinde kann abweichende Regeln haben
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Denkmalschutz oder Naturschutzgebiet: immer gesondert klären
Hamburg

Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Hamburg regelt genehmigungsfreie Vorhaben in §60 HBauO. Auch hier sind kleinere Terrassenüberdachungen oft ohne Antrag realisierbar, wenn sie bestimmte Abmessungen nicht überschreiten und die Abstandsflächen stimmen.

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Kompakte Wandanbauten: häufig genehmigungsfrei
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Korrekte Abstandsflächen einhalten: vereinfachtes Verfahren möglich
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Hamburger Stadtteile mit Bebauungsplan: im Einzelfall prüfen
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Denkmalbereich oder Villenviertel: gesondertes Genehmigungsverfahren

Wichtiger Hinweis: Baurecht ändert sich. Dieser Ratgeber gibt den allgemeinen Stand wieder, die verbindliche Auskunft für Ihr konkretes Grundstück gibt das zuständige Bauamt oder wir im persönlichen Gespräch. Wir kennen die gängigen Regelungen in unserer Region und beraten Sie im Erstgespräch konkret zu Ihrer Situation.

Wann wird eine Genehmigung nötig?

Es gibt Konstellationen, in denen eine Genehmigung erforderlich wird. Das ist kein Hindernis, aber es braucht etwas mehr Vorlaufzeit.

Typische Gründe für Genehmigungspflicht

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Große Flächen: Ab einer bestimmten Grundfläche (je nach Gemeinde) endet die Verfahrensfreiheit.
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Grenzabstand unterschritten: Wenn die Überdachung näher an die Grundstücksgrenze heranreicht als erlaubt, ist ein Genehmigungsverfahren nötig.
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Freistehende Konstruktion: Eigenständige Überdachungen ohne Wandanbau unterliegen manchmal strengeren Regeln.
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Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Denkmalschutzbereichen immer Rücksprache mit der Behörde.
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Bebauungsplan-Auflagen: Manche B-Pläne schreiben spezifische Vorgaben zu Überbauung, Farbe oder Materialien vor.

Was dann passiert

Wenn eine Genehmigung erforderlich ist, begleiten wir Sie durch den Prozess. Unser Architekturbüro erstellt sowohl die Bauvoranfrage als auch den Bauantrag. Für die Erstellung benötigen wir den Grundriss des Erdgeschosses, einen Höhenschnitt, die Ansichten, die Wohnflächenberechnung und den umbauten Raum (Kubatur). Der Genehmigungsprozess dauert je nach Gemeinde einige Wochen bis Monate. Die Bauzeit selbst bleibt gleich. Mehr zur Planung erklärt unser Planungsratgeber.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung

Über das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt, viele bieten Online-Geoportale an, in denen Sie den B-Plan für Ihre Adresse abrufen können. Alternativ fragen wir das gemeinsam im Beratungsgespräch ab: Wir kennen die gängigen Situationen in unserer Region und können Ihnen schnell sagen, ob Ihr Vorhaben typischerweise genehmigungsfrei ist.

Die Genehmigungsgebühren sind vom Wert des Bauvorhabens abhängig und werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Für eine Terrassenüberdachung im üblichen Rahmen bewegen sich die Behördengebühren in der Regel im dreistelligen Bereich. Hinzu kommt der Aufwand für die notwendigen Planungsunterlagen, die wir für Sie erstellen. Die Details besprechen wir immer bei einem Vor-Ort-Termin. Typische Gesamtkosten für die Überdachung erklärt unser Kostenratgeber.

Nein. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben muss die Baugenehmigung vorliegen, bevor der Bau beginnt. Bei verfahrensfreien Vorhaben ist das natürlich nicht nötig. Wir klären das mit Ihnen im Erstgespräch, damit kein Projekt unnötig verzögert wird und kein Risiko entsteht.

Und wenn doch ein Antrag nötig ist: Wir machen ihn

Ab einer bestimmten Größe wird aus dem verfahrensfreien Vorhaben ein genehmigungspflichtiges. Wo diese Grenze bei Ihnen liegt, hängt von der überdachten Fläche, dem Abstand zur Grundstücksgrenze und dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde ab. Wir übernehmen die Prüfung für Ihr Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück.

Stellt sich heraus, dass ein Bauantrag nötig ist, kümmern wir uns darum. Unser Architekturbüro erstellt Bauvoranfrage und Bauantrag. Mit einer Architektenvollmacht erledigen wir die Einreichung bei der Behörde und die Rückfragen, die danach kommen. So ersparen Sie sich lästige Laufereien und müssen zu keinem Amt.

Das ist der Punkt, an dem viele Projekte ins Stocken geraten: Der Anbieter liefert das Dach, der Antrag bleibt beim Kunden liegen, und das Vorhaben verzögert sich. Bei uns bleibt nichts liegen: Planung, Antrag und Bau kommen aus einer Hand.

Wir klären das für Sie.

Ob Ihr Terrassendach eine Genehmigung braucht, hängt vom Einzelfall ab. Wir schauen uns Ihre Situation vor Ort an und sagen Ihnen direkt, was für Sie gilt, und begleiten Sie, falls doch eine nötig ist.

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Erst noch etwas nachlesen? Die häufigsten Fragen zu Ablauf, Kosten und Baugenehmigung beantworten wir in unseren FAQ.

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