Und wenn doch ein Antrag nötig ist: Wir machen ihn
Ab einer bestimmten Größe wird aus dem verfahrensfreien Vorhaben ein genehmigungspflichtiges. Wo diese Grenze bei Ihnen liegt, hängt von der überdachten Fläche, dem Abstand zur Grundstücksgrenze und dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde ab. Wir übernehmen die Prüfung für Ihr Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück.
Stellt sich heraus, dass ein Bauantrag nötig ist, kümmern wir uns darum. Unser Architekturbüro erstellt Bauvoranfrage und Bauantrag. Mit einer Architektenvollmacht erledigen wir die Einreichung bei der Behörde und die Rückfragen, die danach kommen. So ersparen Sie sich lästige Laufereien und müssen zu keinem Amt.
Das ist der Punkt, an dem viele Projekte ins Stocken geraten: Der Anbieter liefert das Dach, der Antrag bleibt beim Kunden liegen, und das Vorhaben verzögert sich. Bei uns bleibt nichts liegen: Planung, Antrag und Bau kommen aus einer Hand.