Service

Bauanträge

Die Rechtsgrundlage sieht es vor, nach § 64, 67, 69, 73 – 75 Landesbauordnung (LBO, dass bei einigen Bauvorhaben Bauanträge beim jeweiligen Landesbauamt eingereicht werden müssen. Wir unterstützen bzw. übernehmen für Sie gerne den Abwicklungsverlauf. Wir sind seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit Architekten und Statikern, die sich für den Bereich Terrassenanbauten spezialisiert haben. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne nähere Informationen.

Sponsoring

Wir engagieren uns für öffentliche Einrichtungen und Vereine aus der Region. Wir freuen uns an unterschiedlichen Organisationen teilzunehmen und den Erfolg mit ihnen zu teilen.